Wie man Nahrungsergänzungsmittel unter eigener Marke in Deutschland registriert und verkauft

Die Registrierung und der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln unter eigener Marke in Deutschland erfordern eine gründliche Vorbereitung sowie die Einhaltung klarer gesetzlicher Vorgaben. Unternehmer müssen sich mit den spezifischen Anforderungen der Lebensmittel- und Gesundheitsgesetzgebung vertraut machen, um erfolgreich auf dem Markt tätig zu sein.

Es ist wichtig, die richtige Unternehmensform zu wählen, sich ordnungsgemäß im Handelsregister einzutragen und den Betrieb bei den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden anzumelden. Darüber hinaus müssen strenge Qualitäts- und Kennzeichnungsstandards eingehalten werden, bevor ein Produkt auf den Markt gebracht werden darf.

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Die Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln in Deutschland basiert auf einem komplexen Zusammenspiel aus EU-Recht und nationalem Recht. Zu den zentralen Vorschriften gehören:

  • Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB): das Basisgesetz für Lebensmittelrecht in Deutschland.
  • Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV): regelt Definition, Pflichtkennzeichnung und Anzeigepflicht beim BVL.
  • Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, EU-VO 1169/2011): legt Kennzeichnungspflichten für alle Lebensmittel fest.
  • Health-Claims-Verordnung (EU-VO 1924/2006): bestimmt, welche gesundheitsbezogenen Angaben erlaubt sind.
  • Novel-Food-Verordnung (EU-VO 2015/2283): gilt, wenn Inhaltsstoffe als neuartig eingestuft werden.
  • Heilmittelwerbegesetz (HWG): grenzt ab, welche Aussagen in Werbung und Etikettierung unzulässig sind (keine Heilversprechen).

Die Einhaltung dieser Vorgaben ist entscheidend, um rechtliche Probleme und Abmahnungen zu vermeiden und das Vertrauen von Verbrauchern und Behörden zu gewinnen.

Unternehmensgründung und Rechtsformwahl in Deutschland

Die Wahl der passenden Rechtsform ist einer der ersten und wichtigsten Schritte, wenn man Nahrungsergänzungsmittel unter eigener Marke in Deutschland vertreiben möchte. Sie beeinflusst Haftung, Finanzierung, Steuern und den formalen Aufwand.

Gängige Rechtsformen in Deutschland

  • Einzelunternehmen: Einfach und kostengünstig zu gründen, besonders für kleine Projekte oder erste Markttests. Der Gründer haftet allerdings persönlich mit seinem gesamten Vermögen.
  • UG (haftungsbeschränkt): Eine vereinfachte Form der GmbH, die bereits mit geringem Stammkapital gegründet werden kann. Geeignet für Start-ups, die Haftungsbeschränkung und eine professionelle Struktur suchen.
  • GmbH: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die meistgewählte Rechtsform im deutschen Mittelstand. Sie bietet volle Haftungsbegrenzung, verlangt aber ein Mindeststammkapital von 25.000 €.
  • AG: Für große Unternehmen, die Kapital von Investoren oder der Börse einwerben möchten. Für den NEM-Markt selten, aber bei starkem Wachstum denkbar.

Die Entscheidung hängt von Faktoren wie Haftungsrisiko, Kapitalbedarf und Wachstumsstrategie ab. Viele Private-Label-Marken starten als UG und wandeln später in eine GmbH um.

Eintragung und Anmeldung

Unabhängig von der Rechtsform sind folgende Schritte notwendig:

  1. Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt.
  2. Handelsregistereintrag (Pflicht für UG, GmbH, AG; freiwillig für Einzelunternehmen).
  3. Steuernummer & Umsatzsteuer-ID beim Finanzamt beantragen.
  4. Anmeldung als Lebensmittelunternehmer bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde (Veterinär- und Lebensmittelamt), wie in Art. 6 der EU-VO 852/2004 vorgeschrieben.

Erst nach diesen Schritten gilt ein Unternehmen offiziell als zugelassener Marktteilnehmer und kann Nahrungsergänzungsmittel entwickeln und vertreiben.

Registrierung und behördliche Genehmigungen

Bevor Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland vermarktet werden dürfen, müssen sie bei den zuständigen Behörden angezeigt und alle lebensmittelrechtlichen Pflichten erfüllt werden.

Anzeige beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Nach § 5 der deutschen Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV) ist jeder Unternehmer verpflichtet, Nahrungsergänzungsmittel vor dem Inverkehrbringen beim BVL anzuzeigen.

  • Die Anzeige erfolgt über das Online-Portal des BVL.
  • Es müssen vollständige Etikettenmuster sowie Produktinformationen eingereicht werden.
  • Das BVL bestätigt den Eingang und leitet die Unterlagen an die zuständigen Landesbehörden weiter.
  • Eine Zulassung gibt es nicht – die Produkte dürfen nach erfolgter Anzeige in Verkehr gebracht werden, solange sie den Vorschriften entsprechen.

Zuständigkeit der Länderbehörden

Die Lebensmittelüberwachung liegt in Deutschland bei den Bundesländern. Nach der BVL-Anzeige prüfen die örtlichen Behörden (meist Veterinär- und Lebensmittelämter):

  • die korrekte Kennzeichnung und Health-Claims,
  • die Einhaltung der LMIV, NemV und anderer Vorschriften,
  • die Betriebsregistrierung als Lebensmittelunternehmer.

Behörden können Stichprobenkontrollen durchführen und Produkte ggf. beanstanden oder vom Markt nehmen.

Qualitätsmanagement und Sicherheitsstandards

Qualität und Produktsicherheit sind im deutschen Nahrungsergänzungsmittelmarkt von zentraler Bedeutung. Unternehmen müssen strikte Systeme einführen, um Risiken zu vermeiden.

HACCP-System

Das HACCP-Konzept (Hazard Analysis and Critical Control Points) ist nach EU-Verordnung 852/2004 verpflichtend. Es dient zur Identifizierung und Kontrolle möglicher Gefahren.

  • Gefahrenanalyse: biologische, chemische und physikalische Risiken erfassen.
  • Kritische Kontrollpunkte (CCP) festlegen, z. B. mikrobiologische Reinheit.
  • Grenzwerte definieren (z. B. maximale Keimzahlen, Schwermetallgrenzen).
  • Überwachung und Dokumentation aller relevanten Parameter.
  • Korrekturmaßnahmen bei Abweichungen.
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung des Systems.

Gute Herstellungspraxis (GMP)

Auch wenn Nahrungsergänzungsmittel keine Arzneimittel sind, erwarten Handelspartner und Verbraucher die Einhaltung der Guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice, GMP).

  • Saubere Produktionsräume, Hygienestandards, getrennte Lagerung.
  • Qualifiziertes Personal mit regelmäßigen Schulungen.
  • Dokumentation aller Produktionsschritte zur Rückverfolgbarkeit.
  • Chargenbezogene Analysenzertifikate (CoA) für Rohstoffe und Endprodukte.

Rückruf- und Krisenmanagement

Unternehmen sind verpflichtet, ein funktionierendes Rückrufsystem vorzuhalten. Dazu gehören:

  • klare Verantwortlichkeiten im Krisenfall,
  • schnelle Identifizierung betroffener Chargen,
  • Information der Behörden und Kunden,
  • Maßnahmen zur Fehleranalyse und Prävention.

Ein dokumentiertes Qualitäts- und Krisenmanagementsystem schafft Vertrauen und ist bei Behördenkontrollen essenziell.

Kennzeichnung, Health Claims und Inhaltsstoffe

Die richtige Kennzeichnung ist einer der wichtigsten Punkte im deutschen Markt. Fehler führen schnell zu Abmahnungen, Bußgeldern oder Rückrufen.

Pflichtkennzeichnung nach LMIV und NemV

Jedes Nahrungsergänzungsmittel muss in deutscher Sprache folgende Angaben enthalten:

  • Verkehrsbezeichnung „Nahrungsergänzungsmittel“ + Angabe der enthaltenen Nährstoffe/Stoffgruppen.
  • Zutatenliste inkl. Allergene.
  • Nährstoffgehalte pro empfohlener Tagesdosis + Prozent der Referenzwerte (NRV).
  • Verzehrempfehlung.
  • Pflichtwarnhinweise nach NemV:
    • „Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.“
    • „Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise.“
    • „Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.“
  • Nettofüllmenge, Mindesthaltbarkeitsdatum, Losnummer.
  • Name/Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers in der EU (für den deutschen Markt idealerweise deutsche Adresse).

Health Claims nach EU-Verordnung 1924/2006

Gesundheitsbezogene Angaben dürfen nur verwendet werden, wenn sie von der EFSA geprüft und in der EU-Claimsliste zugelassen sind. Beispiele:

  • Zulässig: „Vitamin C trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei.“
  • Unzulässig: „Vitamin C schützt vor Erkältungen.“

Botanicals sind besonders sensibel, da viele Claims noch im „On-hold“-Status sind. Formulierungen müssen deshalb neutral und lebensmitteltypisch bleiben.

Novel Food prüfen

Inhaltsstoffe, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der EU konsumiert wurden, gelten als Novel Food. Beispiele: bestimmte Pflanzenextrakte, neuartige Aminosäuren, Algen oder fermentierte Substanzen.

  • Für Novel Food ist vor der Vermarktung eine EU-Zulassung erforderlich.
  • Ohne Zulassung droht ein sofortiges Vertriebsverbot.

Gestaltung der Etiketten

Etiketten müssen nicht nur rechtskonform, sondern auch klar und verbraucherfreundlich sein. Wichtige Punkte:

  • deutliche Schriftgröße (mindestens 1,2 mm x-Höhe),
  • vollständige Pflichtangaben auf Primärverpackung (Dose, Beutel, Flasche),
  • gut lesbarer Kontrast,
  • keine irreführenden Bilder oder Versprechen,
  • korrekte Angaben zu Haltbarkeit und Lagerbedingungen.

Markteinführung und Vertrieb

Ein Nahrungsergänzungsmittel rechtssicher zu entwickeln ist der erste Schritt – die eigentliche Herausforderung liegt oft im Vertrieb. In Deutschland ist der Markt stark umkämpft, weshalb die Wahl der richtigen Vertriebskanäle entscheidend ist.

Onlinehandel

Der Onlinehandel ist in Deutschland der am schnellsten wachsende Kanal für Nahrungsergänzungsmittel. Gründe dafür sind:

  • Bequemlichkeit für Verbraucher (Amazon.de, eigene Shops, Marktplätze wie OTTO).
  • Größere Reichweite auch außerhalb Deutschlands (DACH-Region, EU).
  • Geringere Fixkosten als im stationären Handel.

Wichtig ist hier die Einhaltung der LMIV im Fernabsatz: Alle Pflichtinformationen müssen bereits im Webshop sichtbar sein, bevor der Kunde den Kauf abschließt.

Stationärer Handel: Apotheken, Drogerien und Reformhäuser

  • Apotheken: hohes Vertrauen, aber sehr strenge Qualitätsanforderungen und Listungsvoraussetzungen.
  • Drogerien (dm, Rossmann, Müller): starkes Volumen, Listungen oft über Exklusivkonditionen oder private Label.
  • Reformhäuser und Bio-Läden: Nischenmarkt mit gesundheitsbewusster Zielgruppe.

Logistik und Supply Chain

Eine funktionierende Lieferkette ist in Deutschland Pflicht, da Konsumenten schnelle Lieferungen erwarten.

  • Lagerung: temperatur- und lichtstabil.
  • Versand: Zusammenarbeit mit Dienstleistern (DHL, Hermes, DPD) unter Beachtung von VerpackG/LUCID.
  • Rückverfolgbarkeit: Jede Charge muss bis zum Rohstoff rückverfolgbar sein.

Marketingstrategien und Kundenbindung

Der deutsche Nahrungsergänzungsmittelmarkt ist hart umkämpft. Um sich durchzusetzen, brauchen Marken eine klare Positionierung und moderne Marketingstrategien.

Markenidentität aufbauen

Eine starke Marke ist in Deutschland oft wichtiger als der Preis. Erfolgsfaktoren sind:

  • Einprägsames Design und Logo.
  • Klar definierte Markenwerte (z. B. Nachhaltigkeit, Innovation, Made in Germany).
  • Storytelling: Verbraucher wollen wissen, woher Rohstoffe kommen und welche Philosophie die Marke verfolgt.

Social Media und Influencer Marketing

Kanäle wie Instagram, TikTok oder YouTube sind zentrale Treiber für Supplement-Marken. Erfolgreich sind vor allem:

  • Kooperationen mit Fitness-Influencern und Ernährungscoaches.
  • Content-Formate wie „Unboxing“, Erfahrungsberichte oder Live-Talks.
  • Kombination aus organischen Inhalten und bezahlten Kampagnen.

Achtung: Jede Werbung muss den Vorgaben des HWG und der Health-Claims-Verordnung entsprechen. Aussagen wie „heilt Migräne“ sind verboten.

Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Content Marketing

Viele Verbraucher suchen gezielt nach Lösungen („bestes Vitamin D im Winter“). Daher ist SEO essenziell:

  • Keyword-Recherche für relevante Suchbegriffe.
  • Content Marketing (Blogartikel, Whitepapers, Ratgeber) zur Positionierung als Experte.
  • On-Page-Optimierung von Produktseiten, inkl. strukturierter Daten (Schema.org).

Kundenbindung und Wiederkäufe

Ein einmaliger Kauf reicht nicht – Supplement-Marken leben von wiederkehrenden Käufen. Maßnahmen:

  • E-Mail-Newsletter mit Tipps, Aktionen, neuen Produkten.
  • Kundenbewertungen fördern Vertrauen und steigern Conversion Rates.
  • Abonnement-Modelle (z. B. monatliche Lieferung mit Rabatt).
  • Exklusive Angebote für Stammkunden.

Häufige Fehler und Tipps für Gründer

Viele Unternehmer unterschätzen die Komplexität des deutschen Supplementmarkts. Typische Fehler können teuer werden.

Häufige Fehler

  • BVL-Anzeige vergessen oder unvollständig: führt schnell zu Abmahnungen.
  • Unzulässige Health Claims: Werbung mit „Heilung“ oder nicht zugelassenen Aussagen zieht rechtliche Konsequenzen nach sich.
  • Fehlerhafte Etiketten: fehlende Warnhinweise, englische Texte ohne deutsche Übersetzung.
  • Keine VerpackG/LUCID-Registrierung: führt zu Bußgeldern und Vertriebsverboten.
  • Unklare Verantwortlichkeiten in der Lieferkette: Wer ist FBO (Food Business Operator)?

Praktische Tipps für Gründer

  • Frühzeitig einen Lebensmittelrecht-Experten oder spezialisierten Berater einbinden.
  • Lieferanten sorgfältig auswählen – Qualität und Zertifizierungen sind entscheidend.
  • Klein starten (z. B. mit einer UG) und bei Erfolg auf GmbH umwandeln.
  • Marktforschung betreiben: Welche Produkte sind bereits gesättigt, wo gibt es Chancen?
  • Bei botanischen Inhaltsstoffen oder neuartigen Stoffen unbedingt den Novel-Food-Status prüfen.
  • Ein Recall-Plan und eine dokumentierte HACCP-Strategie sind Pflicht, auch wenn sie anfangs bürokratisch wirken.

Etikett-Checkliste (druckreif)

Damit Produkte in Deutschland ohne rechtliche Risiken verkauft werden können, sollte jedes Etikett folgende Punkte enthalten:

  • Verkehrsbezeichnung: „Nahrungsergänzungsmittel“ + Angabe der enthaltenen Nährstoffgruppen.
  • Nettofüllmenge in g, ml oder Stück.
  • Zutatenliste mit klarer Allergenkennzeichnung.
  • Gehaltsangaben pro empfohlener Tagesdosis + %NRV.
  • Verzehrempfehlung (z. B. „täglich 2 Kapseln mit Wasser“).
  • Pflichtwarnhinweise gemäß NemV:
    • „Die angegebene empfohlene tägliche Verzehrsmenge darf nicht überschritten werden.“
    • „Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung sowie eine gesunde Lebensweise.“
    • „Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.“
  • Mindesthaltbarkeitsdatum und Loskennzeichnung.
  • Lagerbedingungen (z. B. „kühl und trocken lagern“).
  • Name und Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmers (mit deutscher Kontaktadresse für den DE-Markt).
  • Herkunftsangabe, falls rechtlich vorgeschrieben.
  • Spezielle Hinweise bei Koffein, Süßungsmitteln oder botanischen Extrakten.
  • Keine Heilversprechen oder nicht zugelassene Health Claims.

Ein Etiketten-Check vor Druckfreigabe spart teure Rückrufaktionen und Abmahnungen.

FAQ (häufig gestellte Fragen)

Muss jedes Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland zugelassen werden?
Nein. Es gibt keine Zulassungspflicht, sondern eine Anzeige beim BVL nach § 5 NemV.

Kann ich englische Etiketten verwenden?
Nein. Für den deutschen Markt sind deutschsprachige Pflichtangaben vorgeschrieben.

Wie finde ich heraus, welche Health Claims erlaubt sind?
In der EU-Datenbank zugelassener Health Claims (EU Register on Nutrition and Health Claims). Nur die dort gelisteten Angaben dürfen verwendet werden.

Was passiert, wenn ein Inhaltsstoff Novel Food ist?
Dann ist eine EU-Zulassung notwendig, bevor das Produkt verkauft werden darf.

Brauche ich GMP-Zertifikate?
Rechtlich nicht verpflichtend, aber HACCP ist Pflicht. GMP oder ISO 22000 sind marktüblich und verbessern die Chancen auf Listungen im Handel.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Abmahnungen durch Wettbewerber, Bußgelder der Behörden, Vertriebsverbote oder Rückrufe. Besonders riskant sind falsche Health Claims und fehlende BVL-Anzeigen.

Fazit

Der Markteintritt mit Nahrungsergänzungsmitteln in Deutschland bietet große Chancen, ist aber klar reguliert. Wer von Anfang an rechtssicher vorgeht, gewinnt Vertrauen bei Kunden, Behörden und Handelspartnern.

Die wichtigsten Erfolgsfaktoren sind:

  • eine saubere BVL-Anzeige,
  • rechtskonforme Etiketten nach LMIV und NemV,
  • ein robustes HACCP- und Qualitätsmanagement,
  • ehrliche Kommunikation ohne unzulässige Health Claims,
  • und eine klare Marketing- und Vertriebsstrategie.

Unternehmer, die diese Punkte konsequent beachten, können sich erfolgreich im deutschen Supplementmarkt etablieren und ihre Marke nachhaltig aufbauen.

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